Die Wohnung Top 5 liegt im 1. Obergeschoß. Laut Nutzwertgutachten vom 18.12.2000 besteht die Wohnung Top 5 aus folgenden Räumlichkeiten: Windfang, Diele, Bad/WC, Abstellraum, Zimmer, Wohnen/Küche mit einer Wohnnutzfläche von 50,01 m²; Der Wohnung Top 5 sind laut Nutzwertgutachten folgende Zubehörobjekte zugeordnet: Balkon (5,85 m²) und Kellerabteil (3,40 m²). Weil der Wohnung Top W 5 kein Abstellplatz zugeordnet wurde, wurde dieser in der Benützungsvereinbarung vom 02.04.2001 der Parplatz Nr. 5 auf der Nachbarliegenschaft zugewiesen. Diesbezüglich wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Langgutachten des SV auf Seite 7 ff hingewiesen.
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