Enebolig Hinterkoflach Austria | Wohnhaus u. Wirtschaftsgebäude - Zwangsversteigerung

Wohnhaus u. Wirtschaftsgebäude - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1203435
Kontaktinformasjon:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 31.1.2025 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Saal 21, 1. Stock
Enebolig Hinterkoflach Austria
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Enebolig
Foreclosures
estimert, etter markedsverdi € 144,000 (≈ Au$  234,000) 
AT-8580 Hinterkoflach, Gründerstraße 58
Bundesland Steiermark, Austria

 
 
   
Områder
boareal88.94 kvm
eiendom1,035 kvm
Beskrivelse
Die EZ 643 KG 63351 Pichling bei Köflach umfasst das Grundstück 313/19.
Die Liegenschaft ist unter der Orientierungsnummer „Gründerstraße 58“ in der Stadtgemeinde Köflach situiert und liegt rund 3,4km vom Rathausplatz Köflach entfernt.
Die Wohnlage kann als gut bezeichnet werden, die Verkehrslage kann ebenfalls als gut beschrieben werden. Der Golfplatz Erzherzog Johann in Maria Lankowitz und der Pibersteinersee liegen in unmittelbarer Nähe des Bewertungs-grundstückes.
Die Erschließung der Liegenschaft erfolgt über die asphaltierte, öffentliche Gründerstraße - Grundstück 313/1. Am eigenen Grundstück gibt es östlich eine geschotterte Zufahrt und es ist eine weitere asphaltierte bzw. geschotterte Zufahrt im Norden vorhanden.
Die üblichen Nahversorger sind in der näheren Umgebung mit einem Fahrzeug erreichbar.
Die EZ 643 KG Pichling bei Köflach weist laut Grundbuchauszug ein Gesamtausmaß von 1.035m² auf. Die Liegenschaft hat eine annähernd trapezförmige Grundstücksform und befindet sich in einer leichten Hanglage von Südwesten nach Nordosten. Die maximale Länge des Grundstückes beträgt rund 33m, die durchschnittliche Breite beläuft sich auf etwa 31m.
Auf der Liegenschaft wurden ein Wohnhaus und ein Wirtschaftsgebäude errichtet. Das in Massivbauweise erbaute Wohnhaus ist teilweise unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein Dachgeschoss.
Das Wirtschaftsgebäude ist erdgeschossig.
Des Weiteren sind eine Gerätehütte, ein Carport, diverse Überdachungen sowie ein Gartenhaus am Grundstück situiert.
Aufschließung:
Die Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz. Laut Angaben wurde der Strom vom Elektroversorgungsunternehmen abgedreht. Darüber hinaus ist ein Fernwärmeanschluss vorhanden. Des Weiteren gibt es am Bewertungsgrundstück einen Brunnen für Brauchwasser, wobei die Pumpe im Kellergeschoss situiert ist. Ob der Brunnen funktionstüchtig ist, konnte von der Sachverständigen nicht festgestellt werden.
Flächenwidmung:
Gemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Köflach ist das Bewertungsgrundstück 313/19 als Reines Wohngebiet (WR) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,4 ausgewiesen.
Bodenkontaminierung:
Etwaige Kontaminierungen des Erdreiches im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft sind durch bloßen Augenschein nicht feststellbar und finden im Gutachten keine Berücksichtigung. Die dafür notwendigen Untersuchungen übersteigen den geforderten Umfang der Begutachtung und wären gegen gesonderten Auftrag von dafür entsprechend qualifizierten Sachverständigen nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen.
Im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas ist das Bewertungsgrundstück 313/19 nicht verzeichnet.
Energieausweis:
Es liegt kein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vor bzw. wurde keiner der zeichnenden Sachverständigen übermittelt.
Sonstige Feststellungen:
Gemäß Mitteilung seitens der Stadtgemeinde Köflach sind keine offenen Abgabenrückstände vorhanden. Im Wohnhaus und teilweise auch außerhalb des Wohnhauses ist enormer Unrat gelagert.
Das gesamte Wohnhaus kann als „Messihaus“ bezeichnet werden, da es extrem vermüllt und verschmutzt ist. Der Innenbereich des Wohnhauses ist ungepflegt und das Gebäude ist in dem aktuellen Zustand nicht bewohnbar. Die anfallenden Entrümpelungs-, Abtransport- und Entsorgungskosten des Unrates sowie die Kosten für die Reinigung wurden in der gegenständlichen Verkehrswertermittlung nicht berücksichtigt.
Die Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass für die diversen Änderungen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung vorliegen. Die Pläne stimmen mit der Natur nicht überein, da diverse Zu- und Umbauten durchgeführt wurden bzw. die Lage sowie Größe der Bauwerke verändert wurde. Nach Auskunft der Gemeinde erfolgte keine Feststellung des rechtmäßigen Bestandes.
Die gegenständliche Liegenschaft ist im Grundsteuerkataster eingetragen und wurde somit nicht vermessen. Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster sind die Grenzen nicht rechtsverbindlich festgelegt. Bezüglich des tatsächlichen Verlaufes der Grundstücksgrenzen empfiehlt die Sachverständige einen Geometer mit der Vermessung der Liegenschaft zu beauftragen. Als Grundlage für die Bewertung wurde die im Grundbuchauszug ausgewiesene Gesamtfläche der EZ 643, KG 63351 Pichling bei Köflach, herangezogen.
Objektbestand
Beschreibung Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude „Gründerstraße 58“:
Für das bewertungsgegenständliche Wohnhaus wurde von der zuständigen Baubehörde im Jahr 1953 die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses erteilt. Die diesbezügliche Benützungsbewilligung wurde im Jahr 1957 ausgestellt. Im Jahr 2008 wurde ein Zubau zum Wohnhaus genehmigt. Die dazugehörige Benützungsbewilligung fehlt. Des Weiteren wurden im Jahr 2008 die Errichtung einer Gerätehütte und im Jahr 2011 der Bau eines Carports der Stadtgemeinde Köflach mitgeteilt.
Das in Ziegelmassivbauweise errichtete sowie mit einem Satteldach in Eternitschabloneneindeckung ausgestattete Wohnhaus ist teilweise unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss.
Im Kellergeschoss sind zwei Kellerräume untergebracht, wobei in einem Kellerraum die Fernwärmeübergabestation situiert ist. Das Kellergeschoss ist nur über eine außenliegende Stiege nordseitig zugänglich. Die Raumhöhe der Kellerräume ist sehr niedrig.
Das Erdgeschoss beinhaltet einen Vorraum, eine Dusche/WC, ein Stiegenhaus, eine Küche und zwei Zimmer.
Im Dachgeschoss sind eine Küche und ein Zimmer situiert. Im Zimmer ist eine Dusche vorhanden.
Die Beheizung des Wohnhauses erfolgt durch eine Zentralheizung mit Fernwärme über Heizkörper. Zusätzlich gibt es in der Küche im Erdgeschoss einen Tischherd.
Die Zubehörfläche ist teilweise eingefriedet und besteht zum wesentlichen Teil aus Grünflächen, den asphaltierten bzw. befestigten Flächen, der Gerätehütte, dem Carport und dem Gartenhaus.
Das Wirtschaftsgebäude ist erdgeschossig, hat eine Nutzfläche von ca. 53,08m² und ist mit einem Satteldach in Eternitschabloneneindeckung ausgestattet.
An Instandsetzungsarbeiten wurden gemäß Angaben folgende Maßnahmen vorgenommen:
Ungefähr im Jahr 1992 wurde die Fernwärme eingeleitet. Mit dem Zubau wurde laut Angaben durch die Errichtung der Fundamente (nicht sichtbar) im Jahr 2008 begonnen. Die Gerätehütte aus Holz wurde im Jahr 2008 hergestellt. Im Jahr 2009 wurde der Tischherd in der Küche aufgestellt. Einige Heizkörper wurden ca. im Jahr 2010 ausgetauscht. Ein Carport wurde ca. im Jahr 2011 erbaut. Im Jahr 2014 erfolgte der Einbau der Kunststofffenster in der Küche und Dusche/WC. Bei der Außenanlage wurden diverse Gestaltungen durchgeführt.
Die von der Sachverständigen bei der Baubehörde ausgehobenen Einreichpläne aus den Jahren 1953, 2008 und 2011 wurden im Zuge der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt. Es konnten Abweichungen im Innen- und Außenbereich festgestellt werden. Die Pläne stimmen mit der Natur nicht überein, da diverse Zu- und Umbauten durchgeführt wurden bzw. die Lage sowie Größe der Bauwerke verändert wurde. Das Wirtschaftsgebäude ist laut Parteienangaben seit Ende 1950 vorhanden, ist jedoch im Einreichplan nicht dargestellt. Nach Auskunft der Gemeinde erfolgte keine Feststellung des rechtmäßigen Bestandes.
Die zeichnende Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass für die diversen Änderungen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung vorliegen. Für die weiterführende Berechnung wurden die in den Einreichplänen angeführten Werte und Flächen, ergänzt durch die Naturmaße, herangezogen. Die Grundrissdarstellungen sind den Beilagen des Gutachtens zu entnehmen.
Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand Wohnhaus
Baujahr: 1953 - 1957
Baujahr fiktiv: 1974
Gesamtnutzungsdauer: 70 Jahre
Restnutzungsdauer: 20 Jahre
Instandhaltung/Sanierung: generalsanierungsbedürftig im Innenbereich
1992: Installation Fernwärme
2008: Baubeginn Zubau, Errichtung Gerätehütte
2009: Montage Tischherd
2010: teilweise Austausch der Heizkörper
2011: Errichtung Carport
2014: Einbau Kunststofffenster – Küche, Dusche/WC
Nettonutzflächen: (Laut Einreichplan aus dem Jahr 1953 bzw. Naturmaß)
ca. 22,03m² (KG)
ca. 54,14m² (EG)
ca. 34,80m² (DG)
Gesamtwohnnutzfläche: ca. 88,94m² (EG + DG)
Heizung: Zentralheizung mit Fernwärme I Heizkörper
Zusätzlich: Tischherd in der Küche im Erdgeschoss
Baubewilligung Wohnhaus: GZ: 6/2785/53 0/K vom 03.09.1953 Benützungsbewilligung Wohnhaus: GZ: 6/5153/57 vom 17.12.1957
Baufreistellung Wohnhauszubau: GZ: BA131-91-282K40/2-2008NN/Pa/JS vom 28.05.2008
Benützungsbewilligung Wohnhaus.: nicht vorhanden
Mitteilung Gerätehütte: GZ: K 27/1 vom 07.03.2008
Mitteilung Carport: GZ: K 43/1 vom 12.04.2011
Zustandsnote für die Bewertung: Note 4,0 (von 1,0 – 5,0)
Ausstattung:
Sämtliche Räume des Wohnhauses sind verputzt und gestrichen bzw. fallweise tapeziert. An den Decken und Wänden sind zum Teil Holzverkleidungen angebracht. Die Fassaden sind vereinzelt mit Holz verkleidet. In allen Wohnräumen befinden sich elektrische Installationen und Heizkörper. Die Wohnräume verfügen über PVC- und Laminatböden. Der Sanitärraum ist verfliest. Die Innentüren sind als einfache Holztüren ausgeführt. Die Fensterkonstruktionen bestehen aus Holz-Kastenstockfenstern und sind teils mit Balken ausgestattet. Zwei Fenster sind in Kunststoff ausgeführt. An der Fassade ist eine SAT-Schüssel montiert. Beheizt wird das Wohnhaus durch eine Zentralheizung mit Fernwärme über Heizkörper.
Die Sanitärausstattung im Erdgeschoss beinhaltet eine Dusche, einen Waschtisch und ein WC. Der Waschmaschinenanschluss ist in der Dusche/WC situiert. Eine weitere Dusche ist im Zimmer im Dachgeschoss installiert.
Die Ausstattung des Wohnhauses kann als sehr einfach und nicht mehr zeitgemäß bezeichnet werden.
Bau- und Instandhaltungszustand:
Der Bau- und Instandhaltungszustand kann im gesamten Innenbereich des Wohnhauses als generalsanierungsbedürftig beschrieben werden. Es sind aufgrund des unsachgemäßen Gebrauches umfangreiche Instandsetzungen erforderlich.
Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten - Anmerkungen:
Im Kellergeschoss konnte augenscheinlich Feuchtigkeit und Schimmelbildung an den Wänden festgestellt werden. Derzeit steht das Wasser am Kellerfußboden. Die Raumhöhe im Kellergeschoss ist sehr niedrig. Sämtliche Wand- und Bodenbeläge sind zu erneuern. Die Sanitärgegenstände sind beschädigt. Die Heizungsleitungen sind Aufputz verlegt. Der Tischherd ist aufgrund der Verunreinigungen nicht funktionsfähig. Die Fenster sind renovierungsbedürftig. Die Elektro-, Heizungs- und Sanitärleitungen sind veraltet und entsprechen mehrheitlich nicht mehr dem Stand der Technik. Der Kaminkopf ist schadhaft. Die Fassaden sowie das Dach sind sanierungsbedürftig. Es sind keine zeitgemäßen Dämmungen vorhanden. Die Fertigstellung der Terrasse sowie des Traufenpflasters fehlt.
Im Wohnhaus und teilweise auch außerhalb des Wohnhauses sind enorme Mengen an Unrat gelagert. Das gesamte Wohnhaus kann als „Messihaus“ bezeichnet werden, da es extrem vermüllt und verschmutzt ist.
Der Innen- und Außenbereich des Wohnhauses ist ungepflegt und das Gebäude ist in dem aktuellen Zustand nicht bewohnbar.
Der Instandhaltungsrückstau wird durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung findet der Instandhaltungsrückstau in den erhöhten Bewirtschaftungskosten seinen Niederschlag.
Es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung des Gebäudes und keine weitere bauliche Untersuchung, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann.
Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wurde für das Wohnhaus die Note 4,0 für die Bewertung festgesetzt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten scheinen im Grundbuch nicht auf.
Zur Liegenschaft gehört als Zubehör eine Küche im Erdgeschoss mit Unter- und Oberschränken inkl. Geschirrspüler (Baujahr unbekannt)
und eine Küche im Dachgeschoss mit Unterschränken inkl. E-Herd (Baujahr unbekannt), beide stark verschmutzt
im Wert von EUR 0,--

Vadium: 14.400,00 EUR
Geringstes Gebot: 72.000,00 EUR
stilling
#BezirkVoitsberg
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