terreno de construção Töscheldorf Leilão / Foreclosure Áustria | Baugrundstück - Zwangsversteigerung

Baugrundstück - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1183499
Información de contacto :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 28.11.2024 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht St. Veit/Glan, Verhandlungssaal 1/EG
terreno de construção Töscheldorf Leilão / Foreclosure Áustria
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terreno de construção
Foreclosures
estimado, valor de mercado € 66,000 (≈ Au$  107,000) 
AT-9330 Töscheldorf, Guttaringer Straße
Bundesland Kärnten, Áustria

 
 
   
Áreas
propriedade1,320 m²
Descrição
Der öffentliche, leicht ansteigende Aufschließungsweg zweigt ungefähr 150 m nach der Abzweigung zum Kurbad Althofen in östlicher Richtung ab. Ein ca. 40 m langer und zwischen rund 4 m und 5,5 m breiter Grundstücksstreifen bildet die Zufahrt zum Baugrundstück. Ansonsten hat das Grundstück eine Rechteck ähnliche Flächenform. Im südlichen Bereich eben steigt es nach Nordosten steil an. Im südlichen Bereich Grünfläche und insbesondere im nordwestlichen Bereich verstaudet bzw. verbuscht. Auf dem Grundstück befindet sich eine einfache Bauhütte. Ein Wasseranschluss befindet sich auf dem Grundstück. Anschlussmöglichkeiten für Kanal und Strom im Nahbereich.
Bestehend aus den Grundstücken 279/1 und 279/2, Baufläche Bauland Wohngebiet mit einfacher Bauhütte
Adresse: Guttaringerstraße, Althofen
näher Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 28.08.2024 mit Bewertungsstichtag 06.08.2024 zu entnehmen
Verkehrswert EUR 66.000,00
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Vadium: 6.600,00 EUR
Geringstes Gebot: 33.000,00 EUR
posição
#SanktVeitimMühlkreis
renúncia
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