Moradia Apartamento Gries Leilão / Foreclosure Áustria | Wohnungseigentumsobjekt W36 - Zwangsversteigerung

Wohnungseigentumsobjekt W36 - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1225960
Información de contacto :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 27.3.2025 um 11:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
Moradia Apartamento Gries Leilão / Foreclosure Áustria
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Moradia Apartamento
Foreclosures
estimado, valor de mercado € 98,000 (≈ Au$  164,000) 
AT-8020 Gries, Gries, Austeingasse 22
Bundesland Steiermark, Áustria

 
 
   
Áreas
Àrea47.68 m²
Descrição
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 2001/3 im Ausmaß von 471 m², davon 150 m² Bauf.
(10) und 321 m² Gärten (10), hievon 102/2514-Anteile B-LNR 56 mit WE an W 36 im Haus
Austeingasse 22, 8020 Graz, (östlicher Bauteil, Zubau)
Im A2-Blatt ist unter A-LNR la (TZ 8584/1979) die Grunddienstbarkeit der Stiegenhaus- und
Aufzugsanlagenmitbenützung, Hofeingangsmitbenützung, Heizungswärmebezugs- und Leitungsrecht, Strombezugs- und Leitungsrecht, Freiflächenmitbenützung zugunsten des
bewertungsgegenständlichen Grundstücks 2001/3 EZ 1093 intabuliert. Der ursprüngliche Bauteil des Hauses Austeingasse 22 befindet sich auf der EZ 1093, der später errichtete Zubau jedoch auf der EZ 1845. Gemeinsam bilden diese beiden Bauteile eine bauliche, wirtschaftliche und versorgungsmäßige Einheit, weshalb die wechselseitige Einräumung verschiedener Dienstbarkeiten zur Wahrung der gegenseitigen Benützung der gemeinsamen Versorgungsanlagen notwendig war.
Im C-Blatt der EZ 1845 ist die analoge Dienstbarkeit auf dem dienenden Gut intabuliert:
C-LNR 4a (TZ 8584/1979) DIENSTBARKEIT der Hauseingangs- und Hausflurmitbenützung,
Wasserbezugs- und Leitungsverlegungsrechtes, Telefonanschlussbezugs- und Leitungsrechtes, Waschküchenmitbenützung, Flächenmitbenützung gern. Par 3 a) bis e) Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1979-05-03 zugunsten GST 2070/6 und 2001/2 EZ 1093.
Der ursprüngliche Bauteil des Hauses Austeingasse 22 befindet sich auf der EZ 1093, der neu errichtete Zubau jedoch auf der EZ 1845. Gemeinsam bilden diese beiden Bauteile eine bauliche, wirtschaftliche und versorgungsmäßige Einheit, weshalb die wechselseitige
Einräumung verschiedener Dienstbarkeiten zur Wahrung der gegenseitigen Benützung der gemeinsamen Versorgungsanlagen notwendig war.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im 4. Grazer Stadtbezirk Lend. Beim Bewertungsobjekt handelt es sich um einen östlichen Zubau zur ursprünglich in der Austeingasse 22 errichteten Wohnhausanlage. Der Zubau liegt direkt an der Grimmgasse / Ecke Austeingasse. Die Umgebung ist geprägt durch mehrgeschoßige Wohngebäude.
Sämtliche, für eine Wohngegend bzw. ein Wohnobjekt notwendige Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen (Schulen),
Kinderversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Therapeuten), Sport- und Freizeitmöglichkeiten sind in der Nähe bzw. näheren Umgebung in sehr gutem Ausmaß vorhanden. Die Entfernung zur Grazer Innenstadt beträgt ca. 2,7 km.
Insgesamt hat das Grundstück eine Gesamtfläche von 471 m². Die Liegenschaft hat eine rechteckige Form und ist nahezu eben.
Im Flächenwidmungsplan 4.0 der Stadt Graz, der zum Zeitpunkt des Bewertungsstichtags Gültigkeit hat, ist für die Liegenschaft eine Flächenwidmung WA - Allgemeines Wohngebiet mit einer Dichte von 0,6-1, 2 ausgewiesen.
Die Bewertungsliegenschaft ist entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten sehr gut aufgeschlossen und an das städtische Kanal-, Wasser-, und Stromnetz angeschlossen. Die Müllabfuhr erfolgt über die Stadt Graz. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Fernwärmeanschluss. Es ist ein allgemeiner Telekomanschluss vorhanden.
Das gegenständliche Grundstück ist nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet.
Im Flächenwidmungsplan 4.0 - Karte 2A -
Verkehrslärmkataster werden Lärmimmissionen aus
dem Straßenverkehr von lediglich bis zu 39 dB auf der Liegenschaft ausgewiesen. Trotz Nähe zum Hauptbahnhof tritt auf der Liegenschaft kein Lärm aus dem Schienenverkehr auf. Gemäß Lärminfo-System des Bundesministeriums für Klimaschutz tritt auf der Liegenschaft ebenfalls kein nennenswerter Lärm aus dem Straßen- oder Schienenverkehr auf. Im Zuge der
Befundaufnahme konnte zudem keine Lärmbelastung auf dem Grundstück wahrgenommen werden und wird dies entsprechend in der Bewertung berücksichtigt. Immissionen aus dem Flugverkehr waren zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht evident.
Im gegenständlichen Fall befinden sich mehrere Mobilfunkstationen in der Nähe der Bewertungsliegenschaft. Grundsätzlich ist im innerstädtischen Bereich von einer hohen Dichte an Sendestationen auszugehen. Ein Einfluss auf die Bewertung kann im gegenständlichen Fall trotz der eher geringen Entfernung der Liegenschaft zur nächstgelegenen
Mobilfunkstationen in der Umgebung nicht angenommen werden.
Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen Zubau zu dem mit Bescheid ZI A-17-K-1416/1-1966 baubewilligten Wohnhauses in der Austeingasse 22. Der Eigentümer hat Anfang 1970 um Widmungsänderung der Nebengrundstücke GST-NR 2001/2 und 2001/3 zu Bauzwecken und zur Errichtung eines 7-geschoßigen Wohnhauses angesucht. Dem wurde mit Bescheid ZI
A-17-K-8735/1- 1970 stattgegeben und ist der Bescheid am 20.03.1971 in Rechtskraft erwachsen.
Der Baubeginn wurde allerdings erst am 19.09.1975 gemeldet und um Ausstellung eines Baustellenausweises angesucht. Im Jahr 1976 folgten Ansuchen um Genehmigung von Planänderungen. Zudem wurde ein Baustopp von der Baupolizei aufgrund möglicher, nicht
ordnungsgemäßer Bauführung erlassen. Nach langem Prozess wurde jedoch der Berufung des Ing. Kurt Bauer stattgegeben und die Baubewilligung samt Änderungen mit Bescheid A-17-K-16.240/6-1977 erteilt. Bei den Änderungen handelte es sich um Vergrößerungen von
Geschoßflächen in den Obergeschoßen sowie den Ausbau des Dachgeschoßes.
Im Jahr 1979 wurden dann um Benützungsbewilligung für den Zubau angesucht und erfolgte die Endbeschau am 22.01.1979 (ZI A 10/3-K-II-7057/1970-14). Die Benützungsbewilligung wurde am 28.12.1979 rechtskräftig mit Bescheid A 10/3-K 11-7057/1970-17, unter Erfüllung
von Auflagen, erteilt.
Für das fertiggestellte Wohnhaus hat der Eigentümer im Jahr 1980 um §12 Bescheinigung für die Begründung von Wohnungseigentum angesucht. Die §12 Bescheinigung wurde mit Bescheid ZI A 10/3-K II - 7057/1970-20 am 30.05.1985 ausgestellt.
Ebenfalls im Jahr 1980 wurde um Baubewilligung für die Errichtung einer Zentralheizung (Ölfeuerungsanlage) angesucht und mit Bescheid A 10/3- KU- 17.832/80 am 28.02.1980 erteilt. Im Jahr 2013 erfolgte der Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Graz und die Außerbetriebnahme der Öl-Zentralheizung.
Die Erledigung der Auflagen für die Benützungsbewilligung wurde mit Bescheid A 10/3-K II 7077/1970 am 21.06.1985 bestätigt und die Benützungsbewilligung erteilt.
Es handelt sich bei der Liegenschaft um eine 7-geschoßigen Wohnhausanlage befindlich in der Austeingasse 22, welche als Zubau zur damals bereits bestehenden Wohnhausanlage, mit derselben Adresse errichtet wurde. Das Wohnhaus umfasst ein Kellergeschoße sowie 7 oberirdische Geschoße und ist in massiver Bauweise errichtet worden.
Das Wohnhaus weist ein Stiegenhaus mit Lift sowie einen Haupteingang an der Nordseite und einen zweiten Eingang hofseitig auf. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Fernwärme. Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoß und besteht aus
einem Vorraum, einem Zimmer, einem Bad, einem WC sowie einer Küche. Die Wohnnutzfläche weist It. Nutzwertgutachten eine Fläche von rd. 47,68 m² auf und deckt sich diese mit den vorhandenen Plänen sowie der bei der Besichtigung vorgefundenen Ausführung. Ein Kellerabteil ist dem Wohnungseigentumsobjekt als Zubehör zugeordnet. Das Wohnungseigentumsobjekt weist eine schlichte Ausstattung auf und befindet sich in einem
durchschnittlichen Zustand. Lt. Auskunft des Eigentümers gab es vor einem Jahr einen Wasserschaden, verursacht durch das fahrlässige Handeln des Wohnungseigentümers in der darüber liegenden Wohnung. Die Wasserschäden an der Decke der bewertungsgegenständlichen Wohnung wurden kosmetisch überdeckt, jedoch nicht
professionell behoben. Zudem zeigen sich teilweise Risse an den Decken. Die Heizung der Wohnung erfolgt mittels Radiatoren, wobei diese augenscheinlich seit der Errichtung des Gebäudes nicht erneuert wurden. Die Warmwasserversorgung wird mittels Elektroboiler
bereitgestellt.
Der Wohnung ist als Zubehör noch ein Kellerabteil zugeordnet.
Es existieren laut Auskunft des Eigentümers keine Bestandrechte Dritter am bewertungsgegenständlichen Objekt. Es wird für die Bewertung daher von Bestandfreiheit ausgegangen.
Ein Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes wurde am 07.08.2019 ausgestellt. In dem von der Hausverwaltung vorgelegten Energieausweis wird aber nur das Nachbargrundstück 2070/6 angeführt. Offensichtlich wurde der Zubau, der sich auf dem Grundstück 2001/3 befindet, vergessen. Ein verbindliche Auskunft darüber konnte von der Hausverwaltung bis zur Gutachtensausfertigung nicht erteilt werden. Für den
Bewertungszweck wird auf Grund der baugleichen Ausführungen der vorgelegte Energieausweis herangezogen.
Bau- und Erhaltungszustand: Die baulichen Anlagen (Grundstruktur) sind gleichförmig gealtert und ist auf Grund des Baujahres mit einem laufend erhöhten Instandhaltungsbedarf zu rechnen. Seitens der Hausverwaltung konnte kein ÖNORM B-1300 Begehungsprotokoll vorgelegt werden. Das Wohnungseigentumsobjekt im Inneren macht einen guten bis durchschnittlichen Eindruck, jedoch sind die Folgen des Wasserschadens an Wänden und Böden noch sichtbar. Es erfolgt daher die Einstufung in Anlehnung an die Zustandsbewertung nach Heideck: mit „durchschnittlich" (= Zustandsnote 3,0)
Die Vorschreibung der Betriebskosten, gültig ab 01.01.2024, beträgt monatlich € 355,66 (inkl. USt.)
Gemäß letzter Betriebskostenabrechnung beträgt der Stand der Rücklage gemäß WEG zum 31.12.2023 EUR 55.631,37. Derzeit sind keine umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen geplant, welche nicht über die Rücklage gedeckt sind.
Gemäß Auskunft der Hausverwaltung besteht für die Sanierung der Balkone noch ein Darlehen. Der Saldo konnte trotz mehrmaliger Urgenz nicht übermittelt werden. Laut BK-Abrechnung beträgt der Anteil der Wohnung W 36 rd. 5,08% und ist dieser von einem Käufer
zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 9.800,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 4 a 8584/1979 DIENSTBARKEIT der Hauseingangs- und Hausflurmitbenützung, Wasserbezugs- und Leitungsverlegungsrechtes, Telefonanschlußbezugs- und
Leitungsrechtes, Waschküchenmitbenützung, Flächenmitbenützung gern Par 3 a) bis e)
Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1979-05-03 zugunsten Gst 2070/6 2001/2 EZ 1093
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.

Vadium: Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 2001/3 im Ausmaß von 471 m², davon 150 m² Bauf.
(10) und 321 m² Gärten (10), hievon 102/2514-Anteile B-LNR 56 mit WE an W 36 im Haus
Austeingasse 22, 8020 Graz, (östlicher Bauteil, Zubau)
Im A2-Blatt ist unter A-LNR la (TZ 8584/1979) die Grunddienstbarkeit der Stiegenhaus- und
Aufzugsanlagenmitbenützung, Hofeingangsmitbenützung, Heizungswärmebezugs- und Leitungsrecht, Strombezugs- und Leitungsrecht, Freiflächenmitbenützung zugunsten des
bewertungsgegenständlichen Grundstücks 2001/3 EZ 1093 intabuliert. Der ursprüngliche Bauteil des Hauses Austeingasse 22 befindet sich auf der EZ 1093, der später errichtete Zubau jedoch auf der EZ 1845. Gemeinsam bilden diese beiden Bauteile eine bauliche, wirtschaftliche und versorgungsmäßige Einheit, weshalb die wechselseitige Einräumung verschiedener Dienstbarkeiten zur Wahrung der gegenseitigen Benützung der gemeinsamen Versorgungsanlagen notwendig war.
Im C-Blatt der EZ 1845 ist die analoge Dienstbarkeit auf dem dienenden Gut intabuliert:
C-LNR 4a (TZ 8584/1979) DIENSTBARKEIT der Hauseingangs- und Hausflurmitbenützung,
Wasserbezugs- und Leitungsverlegungsrechtes, Telefonanschlussbezugs- und Leitungsrechtes, Waschküchenmitbenützung, Flächenmitbenützung gern. Par 3 a) bis e) Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1979-05-03 zugunsten GST 2070/6 und 2001/2 EZ 1093.
Der ursprüngliche Bauteil des Hauses Austeingasse 22 befindet sich auf der EZ 1093, der neu errichtete Zubau jedoch auf der EZ 1845. Gemeinsam bilden diese beiden Bauteile eine bauliche, wirtschaftliche und versorgungsmäßige Einheit, weshalb die wechselseitige
Einräumung verschiedener Dienstbarkeiten zur Wahrung der gegenseitigen Benützung der gemeinsamen Versorgungsanlagen notwendig war.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im 4. Grazer Stadtbezirk Lend. Beim Bewertungsobjekt handelt es sich um einen östlichen Zubau zur ursprünglich in der Austeingasse 22 errichteten Wohnhausanlage. Der Zubau liegt direkt an der Grimmgasse / Ecke Austeingasse. Die Umgebung ist geprägt durch mehrgeschoßige Wohngebäude.
Sämtliche, für eine Wohngegend bzw. ein Wohnobjekt notwendige Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen (Schulen),
Kinderversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Therapeuten), Sport- und Freizeitmöglichkeiten sind in der Nähe bzw. näheren Umgebung in sehr gutem Ausmaß vorhanden. Die Entfernung zur Grazer Innenstadt beträgt ca. 2,7 km.
Insgesamt hat das Grundstück eine Gesamtfläche von 471 m². Die Liegenschaft hat eine rechteckige Form und ist nahezu eben.
Im Flächenwidmungsplan 4.0 der Stadt Graz, der zum Zeitpunkt des Bewertungsstichtags Gültigkeit hat, ist für die Liegenschaft eine Flächenwidmung WA - Allgemeines Wohngebiet mit einer Dichte von 0,6-1, 2 ausgewiesen.
Die Bewertungsliegenschaft ist entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten sehr gut aufgeschlossen und an das städtische Kanal-, Wasser-, und Stromnetz angeschlossen. Die Müllabfuhr erfolgt über die Stadt Graz. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Fernwärmeanschluss. Es ist ein allgemeiner Telekomanschluss vorhanden.
Das gegenständliche Grundstück ist nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet.
Im Flächenwidmungsplan 4.0 - Karte 2A -
Verkehrslärmkataster werden Lärmimmissionen aus
dem Straßenverkehr von lediglich bis zu 39 dB auf der Liegenschaft ausgewiesen. Trotz Nähe zum Hauptbahnhof tritt auf der Liegenschaft kein Lärm aus dem Schienenverkehr auf. Gemäß Lärminfo-System des Bundesministeriums für Klimaschutz tritt auf der Liegenschaft ebenfalls kein nennenswerter Lärm aus dem Straßen- oder Schienenverkehr auf. Im Zuge der
Befundaufnahme konnte zudem keine Lärmbelastung auf dem Grundstück wahrgenommen werden und wird dies entsprechend in der Bewertung berücksichtigt. Immissionen aus dem Flugverkehr waren zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht evident.
Im gegenständlichen Fall befinden sich mehrere Mobilfunkstationen in der Nähe der Bewertungsliegenschaft. Grundsätzlich ist im innerstädtischen Bereich von einer hohen Dichte an Sendestationen auszugehen. Ein Einfluss auf die Bewertung kann im gegenständlichen Fall trotz der eher geringen Entfernung der Liegenschaft zur nächstgelegenen
Mobilfunkstationen in der Umgebung nicht angenommen werden.
Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen Zubau zu dem mit Bescheid ZI A-17-K-1416/1-1966 baubewilligten Wohnhauses in der Austeingasse 22. Der Eigentümer hat Anfang 1970 um Widmungsänderung der Nebengrundstücke GST-NR 2001/2 und 2001/3 zu Bauzwecken und zur Errichtung eines 7-geschoßigen Wohnhauses angesucht. Dem wurde mit Bescheid ZI
A-17-K-8735/1- 1970 stattgegeben und ist der Bescheid am 20.03.1971 in Rechtskraft erwachsen.
Der Baubeginn wurde allerdings erst am 19.09.1975 gemeldet und um Ausstellung eines Baustellenausweises angesucht. Im Jahr 1976 folgten Ansuchen um Genehmigung von Planänderungen. Zudem wurde ein Baustopp von der Baupolizei aufgrund möglicher, nicht
ordnungsgemäßer Bauführung erlassen. Nach langem Prozess wurde jedoch der Berufung des Ing. Kurt Bauer stattgegeben und die Baubewilligung samt Änderungen mit Bescheid A-17-K-16.240/6-1977 erteilt. Bei den Änderungen handelte es sich um Vergrößerungen von
Geschoßflächen in den Obergeschoßen sowie den Ausbau des Dachgeschoßes.
Im Jahr 1979 wurden dann um Benützungsbewilligung für den Zubau angesucht und erfolgte die Endbeschau am 22.01.1979 (ZI A 10/3-K-II-7057/1970-14). Die Benützungsbewilligung wurde am 28.12.1979 rechtskräftig mit Bescheid A 10/3-K 11-7057/1970-17, unter Erfüllung
von Auflagen, erteilt.
Für das fertiggestellte Wohnhaus hat der Eigentümer im Jahr 1980 um §12 Bescheinigung für die Begründung von Wohnungseigentum angesucht. Die §12 Bescheinigung wurde mit Bescheid ZI A 10/3-K II - 7057/1970-20 am 30.05.1985 ausgestellt.
Ebenfalls im Jahr 1980 wurde um Baubewilligung für die Errichtung einer Zentralheizung (Ölfeuerungsanlage) angesucht und mit Bescheid A 10/3- KU- 17.832/80 am 28.02.1980 erteilt. Im Jahr 2013 erfolgte der Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Graz und die Außerbetriebnahme der Öl-Zentralheizung.
Die Erledigung der Auflagen für die Benützungsbewilligung wurde mit Bescheid A 10/3-K II 7077/1970 am 21.06.1985 bestätigt und die Benützungsbewilligung erteilt.
Es handelt sich bei der Liegenschaft um eine 7-geschoßigen Wohnhausanlage befindlich in der Austeingasse 22, welche als Zubau zur damals bereits bestehenden Wohnhausanlage, mit derselben Adresse errichtet wurde. Das Wohnhaus umfasst ein Kellergeschoße sowie 7 oberirdische Geschoße und ist in massiver Bauweise errichtet worden.
Das Wohnhaus weist ein Stiegenhaus mit Lift sowie einen Haupteingang an der Nordseite und einen zweiten Eingang hofseitig auf. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Fernwärme. Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoß und besteht aus
einem Vorraum, einem Zimmer, einem Bad, einem WC sowie einer Küche. Die Wohnnutzfläche weist It. Nutzwertgutachten eine Fläche von rd. 47,68 m² auf und deckt sich diese mit den vorhandenen Plänen sowie der bei der Besichtigung vorgefundenen Ausführung. Ein Kellerabteil ist dem Wohnungseigentumsobjekt als Zubehör zugeordnet. Das Wohnungseigentumsobjekt weist eine schlichte Ausstattung auf und befindet sich in einem
durchschnittlichen Zustand. Lt. Auskunft des Eigentümers gab es vor einem Jahr einen Wasserschaden, verursacht durch das fahrlässige Handeln des Wohnungseigentümers in der darüber liegenden Wohnung. Die Wasserschäden an der Decke der bewertungsgegenständlichen Wohnung wurden kosmetisch überdeckt, jedoch nicht
professionell behoben. Zudem zeigen sich teilweise Risse an den Decken. Die Heizung der Wohnung erfolgt mittels Radiatoren, wobei diese augenscheinlich seit der Errichtung des Gebäudes nicht erneuert wurden. Die Warmwasserversorgung wird mittels Elektroboiler
bereitgestellt.
Der Wohnung ist als Zubehör noch ein Kellerabteil zugeordnet.
Es existieren laut Auskunft des Eigentümers keine Bestandrechte Dritter am bewertungsgegenständlichen Objekt. Es wird für die Bewertung daher von Bestandfreiheit ausgegangen.
Ein Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes wurde am 07.08.2019 ausgestellt. In dem von der Hausverwaltung vorgelegten Energieausweis wird aber nur das Nachbargrundstück 2070/6 angeführt. Offensichtlich wurde der Zubau, der sich auf dem Grundstück 2001/3 befindet, vergessen. Ein verbindliche Auskunft darüber konnte von der Hausverwaltung bis zur Gutachtensausfertigung nicht erteilt werden. Für den
Bewertungszweck wird auf Grund der baugleichen Ausführungen der vorgelegte Energieausweis herangezogen.
Bau- und Erhaltungszustand: Die baulichen Anlagen (Grundstruktur) sind gleichförmig gealtert und ist auf Grund des Baujahres mit einem laufend erhöhten Instandhaltungsbedarf zu rechnen. Seitens der Hausverwaltung konnte kein ÖNORM B-1300 Begehungsprotokoll vorgelegt werden. Das Wohnungseigentumsobjekt im Inneren macht einen guten bis durchschnittlichen Eindruck, jedoch sind die Folgen des Wasserschadens an Wänden und Böden noch sichtbar. Es erfolgt daher die Einstufung in Anlehnung an die Zustandsbewertung nach Heideck: mit „durchschnittlich" (= Zustandsnote 3,0)
Die Vorschreibung der Betriebskosten, gültig ab 01.01.2024, beträgt monatlich € 355,66 (inkl. USt.)
Gemäß letzter Betriebskostenabrechnung beträgt der Stand der Rücklage gemäß WEG zum 31.12.2023 EUR 55.631,37. Derzeit sind keine umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen geplant, welche nicht über die Rücklage gedeckt sind.
Gemäß Auskunft der Hausverwaltung besteht für die Sanierung der Balkone noch ein Darlehen. Der Saldo konnte trotz mehrmaliger Urgenz nicht übermittelt werden. Laut BK-Abrechnung beträgt der Anteil der Wohnung W 36 rd. 5,08% und ist dieser von einem Käufer
zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 9.800,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 4 a 8584/1979 DIENSTBARKEIT der Hauseingangs- und Hausflurmitbenützung, Wasserbezugs- und Leitungsverlegungsrechtes, Telefonanschlußbezugs- und
Leitungsrechtes, Waschküchenmitbenützung, Flächenmitbenützung gern Par 3 a) bis e)
Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1979-05-03 zugunsten Gst 2070/6 2001/2 EZ 1093
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Geringstes Gebot: 49.000,00 EUR
renúncia
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Die Daten zu diesem Objekt /Immobilie wurden manuell (nicht vom Anbieter) eingepflegt.
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
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