独立式住宅 霍法孔 奥地利 | Wohnhaus - Zwangsversteigerung

Wohnhaus - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1239107
联系信息:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 29.04.2025 um 08:45 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Liezen, Saal III
独立式住宅 霍法孔 奥地利
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独立式住宅
取消抵押品赎回权
评估价值、市场价值 € 29,000 (≈ US$  31,400) 
AT-8903 霍法孔, Heuberg 17
联邦施泰尔马克, 奥地利

 
 
   
地区
生活空间2,529.52 平方英尺
土地0.25 英亩
说明
Der Zweck des Gutachtens ist die Verkehrswertermittlung im Sinne des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) idgF im Rahmen des Zwangsversteigerungs-verfahrens mit der Zahl 14 E 33/24x.
Als Bewertungsstichtag wird der 12.12.2024 (Tag der Befundaufnahme) festgelegt!
Lage- und Erschließung: Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft mit der EZ 659 beinhaltet das Gst-Nr. 505/3 in der KG 67509 Lassing Sonnseite welches mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut ist. Die gegenständliche Liegenschaft ist unter der Adresse Heuberg 17, 8903 Lassing zu erreichen. Lt. Grundbuchsauszug weist die Liegenschaft eine Gesamtfläche von 1.026m² auf. Die Verkehrsanbindung an das öffentliche Straßennetz erfolgt über das Gemeindestraßennetz. Bereits nach ca. 250 m Entfernung mündet die Heubergstraße in die Landesstraße L740 Lassingerstraße welche in ca. 80m Entfernung südlich der Liegenschaft verläuft. Schulen, Kindergarten, ärztliche Versorgung und Nahversorger befinden sich alle in einem Umkreis von ca. 2,5km im östlich gelegenen Ortskern von Lassing.
Verkehrsverhältnisse: Durch die L740 Lassingerstraße wird die Region hochrangig erschlossen. Aufgrund der kurzen Wegstrecken in die benachbarten Orte sowie zur Bezirkshauptstadt Liezen kann von einer sehr guten Anbindung an das öffentliche Straßennetz gesprochen werden. Durch Lassing verkehrt entlang der L740 die Postbus-Linie 931 (Regionalbus). Die nächstgelegene Haltstelle „Moos Heuberg“ befindet sich in unmittelbarer Nähe zur verfahrensgegenständlichen Liegenschaft und ist diese zu Fuß in ca. 400 m Entfernung bzw. 5 Gehminuten über die Heubergstraße (Nebenstraße) erreichbar. Die Haltestelle wird werktags mehrmals täglich angefahren.
Rechtliche Erhebungen: (siehe Langgutachten)
Gebäudebeschreibung: Das Einfamilienwohnhaus wurde in den Jahren 1977 (Datum der Einreichung) errichtet und erfolgte die Erteilung der Benützungsbewilligung im Jahr 1987. Die im Zuge der Endbeschau festgestellten Mängel wurden behoben. Das Objekt verfügt über ein Erdgeschoß, welches von der Zufahrt am nördlichen Grundstücksteil aus, ebenerdig erreichbar ist. Das Objekt wurde teilunterkellert (Wohnhaus exkl. Garage), wobei sich das Objekt bedingt durch die starke Hanglage südlich als zweigeschoßiger Baukörper zeigt. Das Erdgeschoß verfügt, bedingt durch die Hanglage, über einen Balkon mit freier Aussicht über den Talboden von Lassing bzw. zur Schattseite hin. Die Erschließung der Stockwerke erfolgt über eine innenliegende, einläufige halbgewendelte Treppe mit einer Breite von ca. 1,10 m. Zusätzlich wurde im KG südseitig ein eigenständiger Zugang mit Windfang eingebaut. Die Räumlichkeiten des Kellers wurden aus „fördertechnischen Gründen“ ursprünglich zur untergeordneten Nutzung als Lager-, Bastel- bzw. Technikraum vorgesehen und erst nachträglich ausgebaut. Eine baurechtliche Änderung der Nutzung erfolgte jedoch nicht und erfolgt die Schätzung somit auf Basis der ursprünglich genehmigten Nutzungen. Durch die bereits erwähnte Hanglage und der Raumhöhe von 2,44 m (lt. Einreichplan) spricht, zumindest aus Sicht des SV (Belichtungsflächen, Raumhöhe usw.) nichts gegen eine Umnutzung der südseitigen Kellerräume zu Aufenthaltsräumen. Nachteilig zeigt sich im KG die teilweise geringe Durchgangslichte von < 1,80 m aufgrund diverser Unterzüge bzw. verschalten Leitungsführungen. Die innenliegende Treppe müsste aufgrund der geringen Durchgangslichte von lediglich ca. 1,60 m bautechnisch angepasst werden bzw. bei Umnutzung des KG für Wohnzwecke abgetragen oder durch einen neuen Außenabgang ersetzt werden. Die Bauausführung zeigt eine für die Errichtungszeit typische Massivbauweise mit Schalstein-, Ziegelmauerwerk und Ziegeleinhängedecke. Die Außenwände und Innenwände wurden mit beidseitig verputzten Hochlochziegel ausgeführt. Kelleraußenwände wurden aus ausbetonierten Schalsteinen (30cm) und die Fundamente aus Stampfbeton errichtet. In den Einreichunterlagen sind keine Angaben zu getroffenen Dämmmaßnahmen zu finden und wurden lt. Aussagen der Mitbesitzerin seit Errichtung auch keine thermischen Sanierungen am Gebäude vorgenommen. Die Untersichten wurden teilweise verputzt und zum Teil mit Nut-Federbretter, insbesondere im Kellergeschoß, verkleidet. Bei der Konstruktion des Dachstuhles handelt es sich um ein Nord-Süd ausgerichtetes Satteldach mit einer Neigung von ca. 22°. Die Dachdeckung wurde mit Welleternitplatten ausgeführt und zeigt diese einen dem Alter entsprechenden Erhaltungszustand. Die Außenschalungen wirken abgewittert und weist die Putzfassade dem Alter entsprechend Verfärbungen, Auskristallisierungen und Ausbrüche auf. Im Zugangsbereich wurden notdürftig in Eigenregie Sanierungen durchgeführt. Hier löst sich das Armierungsgewebe und die aufgebrachte Flächenspachtel bereits stellenweise vom Untergrund. Detailbeschreibung der Ausstattungsmerkmale – siehe Langgutachten!
Im Jahr 2002 wurde entlang der südseitigen Grundgrenze eine ca. 4m hohe „Krainerwand“ aus imprägnierten Eisenbahnschwellen illegal errichtet. Die seitens der Baubehörde geforderten statischen Nachweise konnten nicht erbracht werden und wurde die „Krainerwand“ in abgeänderter Form abgetreppt und terrassenförmig mit Einzelhöhen <1,5m umgebaut. Eine Bauführerbestätigung zur ordnungsgemäßen Errichtung der Ausführungsänderung wurde der Baubehörde vorgelegt und von dieser die Stützkonstruktion auch abgenommen. Das Alter der „Krainerwand“ beträgt somit ca. 25 Jahren und wird darauf verwiesen, dass derartige Stützkonstruktionen wie z.B. Lärchenholz - Holzschlachten eine Nutzungsdauer von ca. 25 Jahren aufweisen. Die Qualität der verwendeten Eisenbahnschwellen und deren heutiger Zustand konnte durch den starken Bewuchs mit Bodendeckern nicht gesichtet werden. Es ergeht die dringende Empfehlung vor Hauserwerb die Stützkonstruktionen auf deren Stabilität und Zustand hin überprüfen zu lassen. Sanierungen sind aufgrund der schweren Erreichbarkeit der südseitigen Grundstücksbereiche mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden. Setzungen und dadurch bedingte Änderungen der Oberflächenabflussverhältnisse können lt. Stmk. BauG Nachbarrechte begründen. Bereits im Jahr 2001 wurde die Mauerausführung gerade aus diesem Thema vom talseitig gelegenen Grundstückeigentümer zur baupolizeilichen Anzeige gebracht. In Zuge des durchgeführten Lokalaugenscheins konnten im südseitigen Geländeverlauf keine Setzungen festgestellt werden und bleibt die Thematik „Zustand-Krainerwand“ bei der Schätzung zum gegenwärtigen Stichtag(!) daher unberücksichtigt.

Vadium: 2.900,00 EUR
Geringstes Gebot: 14.500,00 EUR
地点
#贝兹克·利森
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